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Hinweise zur Wahrung des Persönlichkeitsrechts
Es ist uns wichtig, dass Sie diese Hinweise zur Wahrung des Persönlichkeitsrechts verstehen:
Alle auf dieser Webseite dargestellten Bilder wurden an öffentlichen Veranstaltungen aufgezeichnet und entweder per Auftrag durch den Veranstalter bestellt/vereinbart oder per Akkreditierung freigegeben. Daher ist damit zu rechnen, dass Personen, die an den von uns besuchten Veranstaltungen aktiv (beispielsweise durch Mitwirken an einem Auftritt, durch Moderation oder aktive Teilnahme an einer Vorführung) oder passiv (beispielsweise als Zuschauer) beiwohnen, von uns oder anderen Presse-Vertretern fotografiert und diese Bilder veröffentlicht werden und man sich somit beispielsweise in unserer Bilder-Gallerie wiedererkennt.
Sollte sich (dennoch) jemand durch die von uns veröffentlichten Bilder in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlen oder mit der Veröffentlichung eines Bildes nicht einverstanden sein, so entfernen wir selbstverständlich das Bild bzw. suchen den Weg der Entfernung durch Schnitt oder Retouche des Bildes der entsprechenden Person, sofern dies technisch mit unseren Mitteln möglich ist.
Beschreibung der Vorgehensweise:
Wenn Sie sich nun mit einem Bild nicht einverstanden fühlen, dass Sie persönlich darstellt, so bitten wir um Kontaktaufnahme unter flitz@flitzfoto.de. Wir werden innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach Eingang Ihrer eMail das entsprechende Bild retouchieren bzw. entfernen und dies entsprechend bestätigen.
Um jedoch einem Missbrauch dieses Entgegenkommens zum Thema Persönlichkeitsrecht auszuschliessen, muss eine entsprechende Kontaktaufnahme den Namen des Bildes sowie das Album, in dem das Bild enthalten ist, eine gültige eMail-Adresse für eine Rückfrage durch uns und den Namen der Person sowie den Grund weshalb das Bild entfernt werden soll sowie eine kurze Beschreibung der Person auf dem Bild die nicht mit der Veröffentlichung einverstanden ist, beinhalten. Dieses dient dem Nachweis uns gegenüber dass der Wunsch der Entfernung des/vom Bild berechtigt ist und der Rückfrage durch uns, um Missbrauch dieses Entgegenkommens durch Dritte und Unbeteiligte auszuschliessen. Wir danken für Ihr Verständnis.
Bedenken Sie bitte jedoch folgendes:
Wenn Sie sich an der Darstellung eines Bildes stören, das Sie persönlich zeigt, so sind wir wie schon beschrieben gerne bereit, dies nach der oben beschriebenen Kontaktaufnahme aus dem Internet zu entfernen.
Allerdings - bedenken Sie bitte, dass wir ausschliesslich öffentliche Veranstaltungen besuchen. Mit Ihrem Besuch der Veranstaltung haben Sie sich bereits in der Öffentlichkeit präsentiert und sind gesehen und auch wahrgenommen worden. Auch sind wir an sämtlichen bislang besuchten Veranstaltungen nicht die einzigen Personen, die einen "zur Bildaufnahme geeignetes Gerät" benutzt haben, denn es gibt neben anderen Pressevertretern an der gleichen Veranstaltung auch noch viele viele private Fotoapparate und Videokameras, die Sie mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit auch erfasst haben. Wir wissen nicht, was mit den nicht von uns aufgezeichneten Bildern und Videofilmen passiert und wo diese dargestellt oder veröffentlicht werden. Denken Sie beispielsweise an die Veröffentlichung fremdaufgezeichneter Bilder auf Vereinswebseiten oder in öffentlichen Communities, auf die wir keinen Einfluss haben. Ihr Bildnis, welches Sie eventuell bei uns entfernen lassen möchten, kann dort nach wie vor vertreten sein, Sie können auch beispielsweise auf einem Bild von anderen Pressevertretern in lokalen oder überregionalen Zeitungen dargestellt worden sein, worauf die Entfernung Ihres Bildes bei uns keinen Einfluss hat.
Auch liegt es nicht in unseren Mitteln zu kontrollieren beziehungsweise zu vermeiden, ob Bilder von uns auf den Computern anderer Webseitenbesuchern gespeichert worden sind, bevor Ihr Bild entsprechend Ihrem Wunsch entfernt worden ist. Dies ist technisch nicht zu vermeiden.

Daher entfernen wir nach Erhalt Ihres nach obigem Prozedere übermittelten Wunsches gerne das entsprechende Bild, jedoch übernehmen wir keinerlei finanzielle oder anderweitige Entschädigung.




Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines


1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.


II. Überlassenes Bildmaterial


1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.


III. Nutzungsrechte


1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
* eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
* jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
* die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,
* jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
* jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
* die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.


IV. Haftung


Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.


V. Honorare


1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Das Honorar gemäß V. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens Euro 75,00 pro Aufnahme an.
5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber Entscheidungsreifen Gegenforderungen.


VI. Rückgabe des Bildmaterials


1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bild-material lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.


VII. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz


1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff.VI.1.oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von
* Euro 0,25 pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate
* Euro 1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne dass der Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von
* Euro 40,00 pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
* Euro 125,00 pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
* Euro 250,00 pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
* Euro 500,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.
5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
6. Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.


VIII.


1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine Sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.


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